Was der 2. August für Ihre Kommunikation bedeutet.
Seit dem 2. August gilt der EU AI Act in seiner vollen Breite. Für Verlage, Lizenzgeber und Marken heißt das: neue Pflichten im eigenen Haus, engere Wege zu jungen Zielgruppen, und die eigene IP in KI-Systemen, die einem nicht gehören. In 60 Minuten ordnen wir ein, was wirklich gilt, und zeigen, was jetzt funktioniert.
Platz sichernDie Frage ist nicht, ob Ihr Haus KI nutzt. Sondern ob Sie es nachweisen können.
Kennzeichnungspflichten für KI-Inhalte und Chatbots gelten seit dem 2. August. Bußgelder bis 15 Mio. Euro oder 3 % des Weltumsatzes.
In der KI-Welt sind Marken bisher Beifahrer. Ziel und Route bestimmt ein anderer.
Personalisierte Werbung an Minderjährige ist verboten. Beziehung ist es nicht. Targeting-Verbote, Plattform-Regeln und Altersdebatten machen den Weg zu Familien enger.
Ihre IP kommt in die KI-Welt. Die Frage ist nur: mit Ihnen oder ohne Sie.
Unlizenzierte Nutzung hat einen neuen Namen: Trainingsdaten. Ihre Figuren sprechen längst in fremden KI-Systemen, ohne Vertrag, ohne Erlös, ohne Kontrolle.
Am 16. September zeigen wir den Gegenentwurf.
Keine Panikmache. Präzision.
Vieles, was derzeit über den AI Act geschrieben wird, ist ungenau. Einiges wurde tatsächlich verschoben, anderes gilt längst. Genau diese Trennung liefert das Briefing: Was gilt seit dem 2. August, was kommt 2027/2028, und was davon betrifft Ihr Haus konkret.
Das nehmen Sie mit
Nach dem Briefing wissen Sie, was tatsächlich gilt und was verschoben wurde, Sie verstehen, welche Wege zu jungen Zielgruppen jetzt funktionieren, und Sie sehen live, wie ein eigener Zugang in der Praxis aussieht.
1Die Lage
Warum diese Frage in über 40 Messegesprächen diesen Sommer fiel.
2Was wirklich gilt
HÄRTING Rechtsanwälte ordnet ein: geltende Pflichten, verschobene Fristen, typische Stolpersteine, jeweils übersetzt in Konsequenzen.
3Was jetzt funktioniert
Live-Einblicke in eine sichere Plattform für junge Zielgruppen und Praxisbeispiele, wie Marken und Verlage eigene Zugänge aufbauen.
4Ihre Fragen
Juristische Fragen beantwortet HÄRTING direkt. Fragen können vorab eingereicht werden.
Recht von der Kanzlei. Praxis vom Betreiber.
Juristische Einordnung: Was gilt seit dem 2. August wirklich, welche Fristen kommen noch, und wo ist die Aufregung größer als die tatsächliche Pflicht?
Betreibt seit anderthalb Jahren eine KI-Plattform für Kinder und Familien und hat diesen Sommer über 40 Gespräche mit Marken, Verlagen und Lizenzgebern geführt. Er zeigt die Praxisperspektive: was funktioniert, was scheitert, und was davon auf Ihr Haus übertragbar ist.
Diese Zahlen gehören zusammen: Sicherheit ist die Voraussetzung für Wachstum bei jungen Zielgruppen.
Platz sichern
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Die Aufzeichnung und die AI-Act-Checkliste erhalten ausschließlich Angemeldete.
Kurz beantwortet
Ist das ein Verkaufsgespräch?
Nein. 60 Minuten Einordnung und Praxis. Wer danach mit uns sprechen will, kann das tun, muss aber nicht.
Für wen ist das gedacht?
Entscheider in Lizenzierung, Publishing, Marketing und Digital, die Familien und junge Zielgruppen erreichen.
Wird aufgezeichnet?
Ja, die Aufzeichnung geht ausschließlich an Angemeldete.
Was kostet die Teilnahme?
Nichts.
Kann ich eigene Fragen stellen?
Ja, im Q&A. Juristische Fragen beantwortet HÄRTING Rechtsanwälte direkt. Am besten geben Sie Ihre Frage schon bei der Anmeldung mit.
Brauche ich Vorkenntnisse zum AI Act?
Nein. Das Briefing ordnet die Lage von Grund auf ein und trennt präzise, was gilt und was verschoben wurde.
Wie nehme ich teil?
Online über Microsoft Teams, der Link kommt mit der Bestätigung und noch einmal am Vortag. Die Teilnahme funktioniert im Browser, ohne Installation.
Was gilt. Was verschoben wurde.
Was jetzt funktioniert.
60 Minuten Klarheit für Verlage, Lizenzgeber und Marken. Mit HÄRTING Rechtsanwälte.
Mittwoch, 16. September, 10:00 Uhr.
16.09., 10 Uhr · 60 Min · kostenfreiAnmelden